Er habe den Privatkläger verletzt, sein Bewusstsein sei in diesem Zeitpunkt jedoch verschlossen gewesen. Sie hätten gestritten, der Privatkläger habe Fluchworte gegen ihn benutzt, ins Handschuhfach seines Wagens gegriffen und danach ein Messer in seiner Hand gehabt. Danach habe er ihn am Arm gegriffen, das Messer sei zu Boden gefallen und er habe dieses behändigen können, von hinten zugestochen und den Privatkläger mit Wucht in den Wagen gestossen. Danach habe er sich mit schnellen Schritten entfernt und das Messer des Privatklägers auf ein tiefliegendes Dach geworfen. Diese Schilderung unterstützte er mit zahlreichen Gesten.