In diesem Zeitraum sei der Privatkläger sehr wahrscheinlich mit seinem eigenen Messer verletzt worden. Der Moment sei sehr hektisch gewesen und sie im Kampf. Dann sei es passiert. Er habe schlagen müssen. Er habe ihn mit dem Messer gestochen. Das Messer von G.________ sei in dessen Hand von oben nach unten und hin und her gegangen. Dabei habe er sich verletzt. E.________ sei fast am Ende verletzt worden. Er habe gesagt, bitte, mach das nicht. E.________ habe beruhigen wollen. Sein Vater habe vorher Angst gehabt. Er habe sie verhindern wollen. Aber der Privatkläger sei sehr wütend gewesen. Er sei wie ein Monster gewesen. Eine Antwort von E.________ sei für ihn nicht verbindlich.