Die Tatwaffe wurde übergeben, wobei ganz erstaunlich ist, dass sich C.________ in keiner Art und Weise überrascht zeigt, sondern zielstrebig in die Küche geht. Er scheint sofort realisiert zu haben, was ihm da gegeben worden ist. In der Schlusseinvernahme vom 15. August 2019 (pag. 0602 ff.) führte A.________ auf einmal aus, der Privatkläger habe ihn mit dem Messer erstechen wollen. Dann habe er seinen Arm angefasst, damit er ihn verhindere. Dann habe er gesagt, dass er, G.________, ihn töten wolle. Er habe die rechte Hand von G.________ angefasst. In diesem Zeitraum sei der Privatkläger sehr wahrscheinlich mit seinem eigenen Messer verletzt worden.