0580 ff.), ein Tag nachdem A.________ aus der Haft entlassen worden ist, schildert er wieder das zufällige Treffen mit dem Privatkläger. Dieser habe O.________ gesagt, er solle seine Pistole mitbringen. Weiter schildert er den Messereinsatz des Privatklägers gegen E.________ und ihn. Er könne sich nicht erinnern, was er nach den Händen gewaschen habe. Hernach will er partout nicht erkennen, dass er seinem Vater etwas übergeben oder gar, dass dieser etwas in den Händen gehalten hat. Wenn, dann sei es eine Brille gewesen (sic!). Der zu ziehende Schluss liegt auf der Hand. Die Tatwaffe wurde übergeben, wobei ganz erstaunlich ist, dass sich C.___