Er sehe dort kein Telefon. (Anmerkung: Das Telefon ist auf den Videoaufnahmen klar ersichtlich; Axis 2, Nr. 1, Zeitindex ca. 02.00-03.00). Es wird anhand dieser Aussagen offensichtlich, dass A.________ versucht, alles «Gefährliche» zu umschiffen. Der Vater von A.________ habe gar nichts gewusst vom Streit zwischen ihm und dem Privatkläger. Der Vater sagt – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – indes etwas Anderes und diese zweite Variante wird durch die Aufnahmen der Videoüberwachung bestätigt. C.________ wurde von L.________ nachgeschickt. Bei der nächsten Einvernahme am 2. April 2019 (pag. 0580 ff.), ein Tag nachdem A.__