32 entsorgt worden ist. Seiner Frau L.________ habe er gesagt, dass der Privatkläger gesagt habe, dass er die Schuld am Tod seines Sohnes trage. A.________ erwähnt hingegen mit keinem Wort die Verletzung von E.________. Es kommt kein Wort zum angeblichen Angriff des Privatklägers mit dem Messer an den Kopf. Dies hat offensichtlich nicht stattgefunden und A.________ hat vergessen, diese Tatumstände auch hier «einzubauen». Er könne sich nicht erinnern, im Moment des Verlassens des AJ.________(Restaurant) mit K.________ telefoniert zu haben. Er sehe dort kein Telefon.