(Restaurant)-Auto welches am AJ.________(Restaurant) vorbeigefahren sei erwähnt er, entgegen den Aussagen von X.________ und K.________, mit keinem Wort. Anlässlich der zweiten, parteiöffentlichen polizeilichen Einvernahme (pag. 0542 ff.) führte A.________ aus, der Privatkläger habe ihn geschlagen und ihm gesagt, er würde ihn erschiessen. Er habe O.________ angerufen und ihm gesagt, er solle die Waffe bringen. Von den «gefiggten» Müttern war keine Rede mehr. Der Privatkläger sei zu seinem Auto gegangen und er, A.________, sei ihm nachgegangen. Der Privatkläger habe irgendetwas gesucht und das Handschuhfach geöffnet (ein Umstand, welchen A.____