_ habe geschrien, sein Bein blute und habe gesagt, bitte bringt mich in den Notfall. Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zum Verhalten von E.________, ging dieser doch alleine mit dem Auto zurück zum AJ.________(Restaurant) und dann in den Notfall. Mit der Waffe habe er sie töten wollen. Er habe keine Waffe gesehen, aber am Telefon habe er eine verlangt. E.________, C.________ und er seien zusammen zum Notfall gegangen. Er wisse nicht, wie der Privatkläger verletzt worden sei. Auf Vorhalt der Aussagen von C.________, wonach dieser nicht erwähnt habe, dass der Privatkläger A.________ geschlagen habe, führte Letzterer aus, sein Vater sei ________ (Staatsangehörigkeit)