0519 Z. 2 ff.). Im Rahmen der Hafteinvernahme (pag. 0009 ff.) führte A.________ aus, er habe seinen Vater gesucht und ihn nicht gefunden. Er habe das Auto von G.________ gesehen und sei dann in Richtung seines Geschäfts gegangen und habe K.________ angerufen. Dann habe er den Privatkläger auf der AH.________ (Strasse) gesehen. Er habe ins Geschäft gehen wollen, der Privatkläger habe aber gesagt, komm her, ich bin da. Man habe über die Einsprache geredet. Der Privatkläger habe mehrere Todesdrohungen ausgestossen. Im Rahmen des Streits sei auch sein Vater dazugekommen.