Der Privatkläger habe seinen Sohn, O.________, angerufen und gesagt, er solle das Restaurant schliessen und mit der Waffe kommen, dieses alte und junge Arschloch seien hier, sie würden deren Mütter figgen. Er, A.________, habe den Privatkläger ermahnt, woraufhin dieser zu ihm gegangen sei und ihn einmal mit der rechten und einmal mit der linken Faust an den Kopf geschlagen habe. G.________ habe A.________ mit dem Tod gedroht und er, A.________, habe nur gelacht. E.________ habe gesagt, der Privatkläger solle aufhören, worauf dieser auch auf E.________ eingeschlagen habe. Plötzlich habe er auch mit dem Messer zugestochen.