Unverändert bleibt der Teil, wonach C.________ gesagt habe, sie sollen ihn umbringen und er anschliessend noch zwei Mal in das Bein gestochen worden sei. Ausser Halten habe E.________ nichts gemacht. Zur Verteidigung habe er geschlagen, was ebenfalls neu ist. Er habe E.________ nicht verletzt. Wenn schon, hätte er A.________ gestochen (pag. 0764 Z. 0504 ff.). Diese minimen Abweichungen sind nachvollziehbar. E.________ habe ihn am Arm gehalten und versucht, ihn aus dem Auto zu ziehen. Dabei habe er E.________ auch mit der rechten Hand geschlagen (pag. 0754 Z. 145 f.).