___ und C.________ eindrücklich ein. So schilderte er im Rahmen dieser ersten Einvernahme wiederholt und gleichbleibend, dass C.________ geschrien habe, sie sollten ihn umbringen und er danach noch zwei Stiche ins Bein erhalten habe. Diese chronologisch präzise Einordnung in den Tatablauf, welche zudem C.________ insofern entlastet, als dass er diesen Tötungsbefehl gegenüber seinen Söhnen nicht bereits vor dem ersten Stich ausgerufen habe, zeigt exemplarisch, dass der Privatkläger gerade nicht in blinder Wut pauschale Schuldzuweisungen gemacht hat, im Gegenteil. Er machte genaue Differenzierungen im Hinblick auf die verschiedenen Handlungen der drei Beschuldigten.