___ aufgenommen (vgl. Journal auf pag. 0443 ff.). Die Aufnahme bestätigt, dass G.________ nicht kommunikationswillig war, wenn sich auch keine Todesdrohung darauf befindet, wie sie G.________ geltend machte. Es wird C.________ erwähnt und es findet sich die Aussage von G.________, wonach A.________ zu ihm gekommen sei, dieser verschwinden solle und er nichts mit diesem zu bereden habe (pag. 0443). Es folgt sodann die Aussage von A.________, dass er schon seit Jahren auf diesen Tag warte (pag. 0444). Auffallend ist, dass der Privatkläger bezüglich des erlebten Angriffs in der Mehrzahl spricht.