26 2019, ca. 20.20 Uhr, und damit nicht einmal sechs Stunden nach dem Ereignis und unmittelbar nach der erfolgten Notoperation, hatte der Privatkläger gegenüber Polizist AV.________ gesagt, wenn er wieder gesund sei, werde er die Beschuldigten erschiessen. A.________ habe die Verletzungen gemacht und E.________ habe ihn gehalten (pag. 0392). Gemäss Anzeigerapport hat der Privatkläger seinem Sohn gegenüber angegeben, das hätten der Vater C.________ und zwei seiner Söhne begangen. Wer ihm die Verletzungen zugefügt habe, könne er nicht sagen (pag.