25 schützen wollen. Die an der Rumpfseite festgestellten Verletzungen liessen sich dadurch erklären, dass der Privatkläger zum Schutz die Arme und Hände vor den Kopf genommen habe und damit die Verletzungsorte freigegeben habe. Die Verletzung am linken Oberschenkel sei sodann nicht plausibel, wenn eine auf dem Fahrersitz sitzende Person versuchen würde, eine ausserhalb des Autos befindliche Person anzugreifen.