_ abgeleitet werden kann. Auch in Relation zum Privatkläger besteht Übereinstimmung. A.________ hat das AJ.________(Restaurant) ca. um 14.42 Uhr verlassen und der zweite Anruf G.________ an O.________ erfolgte um 14.50 Uhr. Der fragliche Sachverhalt dauerte mit anderen Worten wenige Minuten.