18. Daten der Mobiltelefone der Beteiligten Pag. 0438 ist zu entnehmen, dass G.________ 14.42 Uhr mit einer Person mit einer ________ (Land) Vorwahl telefoniert. Ein Telefonat in ________ Sprache wurde von A.________ bestätigt. 14.45 Uhr und 14.50 Uhr folgen zwei Gespräche mit seinem Sohn, O.________. Vom Zeitpunkt des Eintreffens von A.________ bis zum Zeitpunkt als der Privatkläger auf der Strasse zu liegen kam, sind demnach ca. 8 Minuten vergangen. Pag. 0439 ist sodann zu entnehmen, dass A.________ 14.39 Uhr K.________ anruft. 14.41 Uhr versucht er E.________ anzurufen, den er nicht erreicht (pag.