Die Zustände seien chaotisch. Mit Verweis auf das Schreiben vom 24. März 2022 machte er geltend, dass sein Klient gesundheitlich schwer angeschlagen sei und ihm die Ereignisse der letzten Tage schwer zugesetzt hätten, weshalb er nicht rei- 18 sefähig sei. Eine Anreise zum Prozess sei aktuell weder möglich, noch zumutbar. Weder die Einholung eines Arztzeugnisses sei in den Wirren des Erdbebens möglich noch eine Kontaktaufnahme.