zur Vornahme deren Zustellung an den Beschuldigten 2 (pag. 2389). Am 19. September 2022 gingen beim Obergericht des Kantons Bern Ausführungsakten des Bundesamtes für Justiz (Internationale Rechtshilfe) bezugnehmend auf das Zustellungsersuchen vom 30. Juni 2022 ein, wonach dem Rechtshilfeersuchen stattgegeben wurde und die Vorladung dem Beschuldigten 2 zugestellt werden konnte (pag. 2399 ff.). Mit Verfügung vom 7. Oktober 2022 stellte die Verfahrensleitung die Zustellung an den Beschuldigten 2 fest (Ziff. 2; pag. 2409).