2359). Am 22. Juni 2022 gingen beim Obergericht des Kantons Bern Informationsakten des Bundesamtes für Justiz (Internationale Rechtshilfe) bezugnehmend auf das Zustellungsersuchen vom 2. Mai 2022 ein, wonach die Zustellung an den Beschuldigten 2 nicht ausgeführt bzw. vom Justizministerium AR.________ abgelehnt wurde (pag. 2373 ff.). Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 ersuchte das Obergericht des Kantons Bern das Bundesamt für Justiz (Internationale Rechtshilfe) unter anderem um die Weiterleitung der Vorladung vom 30. Juni 2022 an das Justizministerium AR.________ zur Vornahme deren Zustellung an den Beschuldigten 2 (pag.