9. Neuansetzung Berufungsverhandlung 9.1 Vorladung der Kammer Mit Vorladung vom 21. April 2022 wurde die Verhandlung auf den 21. Februar 2023 und den 23. Februar 2023 neu angesetzt (Ziff. 1; pag. 2356). 9.2 Zustellung der Vorladung an den Beschuldigten 2 Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 ersuchte das Obergericht des Kantons Bern das Bundesamt für Justiz (Internationale Rechtshilfe) unter anderem um die Weiterleitung der Vorladung vom 21. April 2022 an das Justizministerium AR.________ zur Vornahme deren Zustellung an den Beschuldigten 2 (pag. 2359).