Dem Beschuldigten 2 sei bis am 16. Mai 2022 Ruhe verordnet worden. Er sei 67-jährig und die Reise bzw. Belastung des Prozesses würde er nicht durchstehen. Nach Ansicht der Verteidigung sei seine Anwesenheit an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht zwingend. Seine Aussagen habe er mehrfach gemacht und ihm stehe ohnehin ein Aussageverweigerungsrecht zu. Der Eingabe beiliegend 16 reichte Rechtsanwalt D.________ ein Arztzeugnis vom 16. März 2022 ausgestellt von Dr. AN.________ mit Übersetzung sowie die ______