7. Zustellung der Vorladung an den Beschuldigten 2 Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 ersuchte das Obergericht des Kantons Bern das Bundesamt für Justiz (Internationale Rechtshilfe) unter anderem um die Weiterleitung der Vorladung vom 1. Dezember 2021 an das Justizministerium AR.________ zur Vornahme deren Zustellung an den Beschuldigten 2 (pag. 2279). Am 2. März 2022 gingen beim Obergericht des Kantons Bern Informationsakten des Bundesamtes für Justiz (Internationale Rechtshilfe) bezugnehmend auf das Zustellungsersuchen vom 20. Dezember 2021 ein, wonach dem Beschuldigten 2 die Vorladung nicht habe zugestellt werden können (pag.