Des Weiteren wurde beim Migrationsdienst der Stadt AB.________ ein ergänzender Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung des Beschuldigten 3 (datierend vom 9. Februar 2023, pag. 2421 ff.) und beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ebenfalls des Beschuldigten 3 (datierend vom 10. Februar 2023, pag. 2477 ff.) eingeholt. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. Februar 2023 wurden die Beschuldigten 1 und 3 und der Straf- und Zivilkläger befragt (pag. 2516 ff.).