_ zu den Akten zu nehmen sei (pag. 2514). Die weiteren Parteien äusserten sich nicht zu den gestellten Beweisanträgen. Die Kammer hat den Beweisantrag bezüglich der schriftlichen Erklärung von O.________ gutgeheissen und die schriftliche Erklärung zu den Akten erkannt (pag. 2514). Der Beweisantrag auf Befragung von O.________ zum Gesundheitsund Allgemeinzustand seines Vaters wurde hingegen abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass der Privatkläger im Rahmen der Berufungsverhandlung selbst die Möglichkeit habe, über seinen Gesundheits- und Allgemeinzustand Auskunft zu geben. Der Therapiebericht vom 17. Februar 2023 von Dr. phil. AQ.