Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Februar 2023 beantragte Rechtsanwalt Dr. H.________ es sei der Sohn des Privatklägers, O.________, zum Ge- sundheits- und Allgemeinzustand seines Vaters zu befragen. Zudem sei eine schriftliche Erklärung von O.________, wonach das Verhältnis zu seinem Vater wieder intakt sei, zu den Akten zu erkennen (pag. 2514). Rechtsanwalt B.________ beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass der Therapiebericht vom 17. Februar 2023 von Dr. phil. AQ.________, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, über A.________ zu den Akten zu nehmen sei (pag.