2; pag. 2469 f.) abgewiesen: Gemäss eigenen Angaben hat der Straf- und Zivilkläger Dr. med. AA.________ seit über einem Jahr nicht mehr aufgesucht, weswegen dieser über den derzeitigen Gesundheitszustand des Straf-und Zivilklägers keine Angaben machen kann. Dieser ist im Übrigen erst seit Oktober 2019 bei Dr. med. AA.________ in Behandlung, weswegen Letzterer keine akkuraten Ausführungen zur angeblichen