Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern beabsichtige das Strafverfahren einzustellen. Der Begründung wurden die Strafanzeige der AE.________(Krankenkasse) vom 18. Januar 2021, die Eröffnungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 4. März 2021 sowie die Verfügung [recte: Mitteilung gemäss Art. 318 StPO] vom 14. Dezember 2022 beigelegt (pag. 2435 ff.). 6.6 Beschluss der Kammer Der Beweisantrag des Straf- und Zivilklägers wurde durch die Kammer unter Anführung nachfolgender Begründung mit Beschluss vom 13. Februar 2023 (Ziff. 2; pag.