darauf hin, dass der Straf- und Zivilkläger die Therapie seit über einem Jahr nicht mehr besuchen könne, da die AE.________ (Krankenkasse) eine völlig unberechtigte Strafanzeige gegen ihn wegen angeblichem Betrug eingereicht habe, woraufhin die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern nicht nur gegen den Straf- und Zivilkläger, sondern auch gegen Dr. med. AA.________ ein Strafverfahren eröffnet habe. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern beabsichtige das Strafverfahren einzustellen.