Es sei nicht ersichtlich, inwiefern dessen Verhalten an einer Hochzeitsfeier über neun Monate später für die Beurteilung dieser Vorwürfe relevant sein solle. Was die auf pag. 1995 protokollierte Begründung des Antrags auf Edition der Strafanzeige vom 6. März 2019 anbelange, so sei diese nicht verständlich. Eine Relevanz dieser Akten für die Beurteilung der vorliegenden Vorwürfe ergebe sich auf jeden Fall nicht. Den Beweisantrag des Straf- und Zivilklägers auf Erstellung eines psychiatrischen Kurzgutachtens eines _____