6. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 6.1 Anträge des Beschuldigten 1 Rechtsanwalt B.________ teilte namens des Beschuldigen 1 mit Berufungserklärung vom 16. August 2021 mit, nachfolgende, bereits im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Beweisanträge, blieben für das Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz zur erneuten Beurteilung gestellt (pag. 2206): 1. Die Videoaufnahme des Privatklägers vom 12. Oktober 2019 ab Memorystick sei zu den Akten zu erkennen. 2. Der Youtube-Account des Privatklägers sei zu edieren.