1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft von 482 Tagen im Umfang von 482 Tagen; 10 2. zu einer Landesverweisung von 10 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). D. E.________