Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 1. Mai 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügungen über die beschlagnahmten Gegenstände (Ziff. A.II.1; B.II.2; C.II.2; E.2). B. A.________ A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten vorsätzlichen Tötung, gemeinsam begangen mit E.________ und C.________ am 7. Januar 2019 in AB.________ z.N. von G.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: