5. Es seien die Beschuldigten solidarisch nach richterlichem Ermessen für die Aufwendungen der Rechtsvertretung des Zivil- und Strafklägers im obergerichtlichen Verfahren gemäss eingereichter Honorarnote und detailliertem Leistungsauszug zu bezahlen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschuldigten. 5.5 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin AP.________ stellte für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 2563 f., Hervorhebungen im Original): A. Rechtskraft