9 3. Es seien die drei Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung von mindestens CHF 30'000.- zuzüglich 5 % Zins seit dem 7. Januar 2019 an den Zivil- und Strafkläger zu verpflichten. 4. Es seien alle drei Beschuldigten solidarisch zu verpflichten, dem Straf- und Zivilkläger für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von CHF 42'039.10 in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zu bezahlen.