2. Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 01. Mai 2020 bezüglich C.________ sei vollumfänglich zu bestätigen. d.h. vollumfänglicher Freispruch von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. in Gehilfenschaft, angeblich begangen am 07.01.2019 in AB.________ z.N. G.________ unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte von CHF 39'248.05 und einer Genugtuung von CHF 36'150.-. 3. Die Zivilklage sei abzuweisen. -unter Kosten – und Entschädigungsfolge-