5. Die Zivilklage sei teilweise, gemäss erstinstanzlichem Urteil, gutzuheissen, soweit weitergehend sei diese auf den Zivilweg zu verweisen. 8 5.2 Anträge des Beschuldigten 2 Rechtsanwalt D.________ stellte namens des Beschuldigten 2 anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 2573; Hervorhebungen im Original): 1. Die Berufungen des Zivilklägers (G.________) und der Generalstaatsanwaltschaft seien abzuweisen.