Mit Eingabe vom 17. August 2021 (Posteingang: 17. August 2021; pag. 2211 ff.) erklärte der Straf- und Zivilkläger, neu vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H.________, form- und fristgerecht die Berufung, betreffend den Beschuldigten 1 beschränkt auf die Strafzumessung (Sanktionenpunkt 1 unter Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 2065) und betreffend die Beschuldigten 2 und 3 gegen deren Freisprüche und die diesbezüglichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. B.I. und C.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 2067 f.). Auch erklärte der Straf- und Zivilkläger Berufung gegen die erstinstanzliche Beurteilung der Zivilklage (Ziff.