Gemäss dem Aussagen des Zivilklägers an der Hauptverhandlung vom 28. April 2020 und dem Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 21./23. April 2020 erhält er Krankentaggeld im Umfang von CHF 5‘000.00 monatlich, wird darüber hinaus finanziell von seinem Sohn und seiner Tochter unterstützt und könne jederzeit bei seinem Vater in der AC.________ (Land) finanzielle Unterstützung erhältlich machen. Darüber hinaus habe er CHF 90‘000.00 in sein künftiges Restaurant investieren können. Demgegenüber fehlen aktuelle Bankauszüge, Steuerveranlagungen und Nachweise seiner aktuelle Einkommens- und Vermögensverhältnisse.