I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 1. Mai 2020 (pag. 2064 ff.) erkannte das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht; nachfolgend Vorinstanz) was folgt (Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, begangen am 7. Januar 2019 in AB.________, z.N. G.________ und in Anwendung der Art. 22, 47, 111 StGB, Art. 426 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Die Untersuchungshaft von 85 Tagen wird im Umfang von 85 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet.