2. Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste ABEV, Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab zur Information, Begründung innert 10 Tagen) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM; auszugsweise betreffend AIG [Beschuldigter/Berufungsführer 7]; Urteil mit Begründung innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei (auszugsweise betreffend Pornografie [Beschuldigte/Berufungsführer 5 und 7];