1. Die auf die rechtskräftigen Einstellungen sowie den rechtskräftigen Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von gesamthaft CHF 570.00 trägt der Kanton Bern. 2. Es wird festgestellt, dass die auf die rechtskräftigen Einstellungen sowie den rechtskräftigen Freispruch entfallende Entschädigung von gesamthaft CHF 861.60 (inkl. MWST) bereits ausgerichtet wurde. 182 III.