1. Zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 5’200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 13. Oktober 2022. Die Untersuchungshaft von 73 Tagen wird im Umfang von 73 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'931.30. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'500.00.