1. Mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. Dezember 2017 wurde die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt Eduard Müller, auf CHF 3'541.30 (amtliche Entschädigung) resp. CHF 4'378.30 (volles Honorar) bestimmt und die Rück- bzw. Nachzahlungspflicht festgesetzt. 2. Die Entschädigung der ehemaligen amtlichen Verteidigerin der beschuldigten Person, Rechtsanwältin Maren Amsler, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen bis 31.12.2017 Stunden Satz amtliche Entschädigung