1. Zu einer Geldstrafe von 137 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 6'850.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 6. Februar 2019. Die Untersuchungshaft von 72 Tagen wird im Umfang von 72 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.