nachforderbarer Betrag CHF 1’747.05 163 A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 8'472.85 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Simona Liechti die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'747.05, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. Weiter wird verfügt: