A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung (abzüglich der Kosten für die Übersetzung) von CHF 25'402.10 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Simona Liechti die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 5'624.60, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Hinsichtlich der Übersetzungskosten von CHF 222.00 besteht keine Rück- und Nachzahlungspflicht.