1. Zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 6’600.00. Die Untersuchungshaft von 75 Tagen wird im Umfang von 75 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5'509.90. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1’500.00. 162 II.