O.________ schuldig erklärt wurde: der Pornografie, begangen bzw. festgestellt im August 2017 in Bern und AB.________ (Ortschaft). H. Q.________ 1. Das Strafverfahren gegen Q.________ 1.1. wegen Drohung, angeblich begangen am 30. Juli 2018 in AC.________(Ortschaft), z.N. von X.________; 1.2. wegen Beschimpfung, angeblich begangen am 30. Juli 2018 in AC.________(Ortschaft), z.N. von X.________; mangels gültigen Strafantrags eingestellt wurde;