70. In sämtlichen Fällen, in denen biometrische erkennungsdienstliche Daten erhoben und ein DNA-Profil erstellt wurden, wird der jeweils zuständigen Behörde die Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).